BEGIN:VCALENDAR VERSION:2.0 METHOD:PUBLISH CALSCALE:GREGORIAN PRODID:-//WordPress - MECv5.22.3//EN X-ORIGINAL-URL:https://www.secufox.com/ BEGIN:VEVENT UID:MEC-e1696007be4eefb81b1a1d39ce48681b@secufox.com DTSTART:20220628T070000Z DTEND:20220629T140000Z DTSTAMP:20220613T115300Z CREATED:20220613 LAST-MODIFIED:20220613 SUMMARY:Town & Country: Sommergesamtworkshop: Ernstfall – Was tun, wenn der Unternehmer handlungsunfähig wird? Diese Vollmachten sind existenzsichernd… DESCRIPTION:Wenn Sie als Lizenz- oder Franchisepartner durch Krankheit oder Unfall plötzlich für längere Zeit ausfallen, ist Ihr Unternehmen ohne die richtigen Vertretungsregelungen und Vollmachten handlungsunfähig.\nDrei Irrtümer, die das Unternehmen rechtlich handlungsunfähig machen\n\n„Der Unternehmer glaubt, dass er im Notfall durch den Ehe- oder Lebenspartner vertreten wird.“\nDas ist falsch: ohne entsprechende Vollmachten dürfen Ehe- oder Lebenspartner sich im Notfall nicht gegenseitig vertreten. Im privaten Bereich nicht und im geschäftlichen Bereich auch nicht.\n„Die langjährigen Mitarbeiter werden den Unternehmer im Notfall vertreten.“\nAuch das ist falsch: Mitarbeiter dürfen rechtlich nicht einfach für den Chef/ die Chefin weitermachen, wenn ihnen z.B. keine betrieblichen Handlungsvollmachten erteilt wurden.\n„Gesellschafter vertreten sich automatisch gegenseitig, wenn einer ausfällt.“\nAuch das ist falsch, wenn es keine speziellen Regelungen gibt.\n\nDer gerichtlich bestellte Betreuer kommt ins Unternehmen.\nFazit: Ehepartner und Mitarbeiter dürfen nicht rechtswirksam handeln. Mitgesellschafter können sich nicht gegenseitig vertreten.\nDie Folge: In diesem Handlungsvakuum, also ohne vorhandene, wirksame Vertretungsregelungen und Vollmachten, wird das Betreuungsgericht regelmäßig einen betriebs- und familienfremden Betreuer bestellen, der den Inhaber oder Gesellschafter in allen seinen Funktionen ersetzen wird: operativ und bezüglich der Inhaber- und Gesellschafterrechte.\nFür Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern bedeutet das sogar: Es gibt jetzt eine betriebsfremde Person im Gesellschafterkreis, mit der alle Entscheidungen abgestimmt werden müssen.\nDas Problem.\nDieses Risiko der Handlungsunfähigkeit und der Bestellung eines gerichtlichen Betreuers kann nicht durch Versicherungen behoben werden.\nDas Angebot von Town & Country an die Lizenz- und Franchisepartner.\nTown & Country veranstaltet im Rahmen ihres Sommergesamtworkshops Impulsvorträge zum Thema „Ernstfall – Was tun, wenn der Unternehmer handlungsunfähig wird?“ zusammen mit der secufox GmbH.\nDanach weiß jeder Unternehmer,\n\nwelche Vollmachten und Regelungen für das eigene Unternehmen wirklich erforderlich sind,\nob Notfalldokumente, die vielleicht schon vor einiger Zeit erstellt wurden, bei einem Notfall tatsächlich noch funktionieren werden,\nwie mögliche Risiken im eigenen Betrieb rasch abgestellt werden können.\n\nBei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihren Town & Country Lizenzgeber.\n \nFalls Sie selbst als Franchise-Systemzentrale gerne Ihren Franchisenehmern eine (Online-)Veranstaltung zu diesem Thema zur Verfügung stellen wollen, wenden Sie sich bitte an Nicole Lindner: 08031/1879-13.\n \nGerne besprechen wir mit Ihnen die Details!\n \nIhr secufox Team\n \n X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:
Wenn Sie als Lizenz- oder Franchisepartner durch Krankheit oder Unfall plötzlich für längere Zeit ausfallen, ist Ihr Unternehmen ohne die richtigen Vertretungsregelungen und Vollmachten handlungsunfähig.
Drei Irrtümer, die das Unternehmen rechtlich handlungsunfähig machen
Der gerichtlich bestellte Betreuer kommt ins Unternehmen.
Fazit: Ehepartner und Mitarbeiter dürfen nicht rechtswirksam handeln. Mitgesellschafter können sich nicht gegenseitig vertreten.
Die Folge: In diesem Handlungsvakuum, also ohne vorhandene, wirksame Vertretungsregelungen und Vollmachten, wird das Betreuungsgericht regelmäßig einen betriebs- und familienfremden Betreuer bestellen, der den Inhaber oder Gesellschafter in allen seinen Funktionen ersetzen wird: operativ und bezüglich der Inhaber- und Gesellschafterrechte.
Für Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern bedeutet das sogar: Es gibt jetzt eine betriebsfremde Person im Gesellschafterkreis, mit der alle Entscheidungen abgestimmt werden müssen.
Das Problem.
Dieses Risiko der Handlungsunfähigkeit und der Bestellung eines gerichtlichen Betreuers kann nicht durch Versicherungen behoben werden.
Das Angebot von Town & Country an die Lizenz- und Franchisepartner.
Town & Country veranstaltet im Rahmen ihres Sommergesamtworkshops Impulsvorträge zum Thema „Ernstfall – Was tun, wenn der Unternehmer handlungsunfähig wird?“ zusammen mit der secufox GmbH.
Danach weiß jeder Unternehmer,
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihren Town & Country Lizenzgeber.
Falls Sie selbst als Franchise-Systemzentrale gerne Ihren Franchisenehmern eine (Online-)Veranstaltung zu diesem Thema zur Verfügung stellen wollen, wenden Sie sich bitte an Nicole Lindner: 08031/1879-13.
Gerne besprechen wir mit Ihnen die Details!
Ihr secufox Team
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